Kosten

Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie die Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. 

Beihilfe / PKV

Sind Sie über die Beihilfe und / oder eine Private Krankenversicherung versichert, werden die Kosten bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation in der Regel übernommen, sofern diese nicht im Versicherungs-vertrag ausgeschlossen sind.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Beihilfestelle und / oder Ihrer PKV, 
ob und in welchem Umfang Sie die Kosten erstattet bekommen.

 

Selbstzahler

Falls Sie nicht privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, keine medizinische Indikation für eine Psychotherapie vorliegt oder Sie keine Abrechnung über Ihre Versicherung wünschen, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
 
Die Gebühren gestalten sich in diesem Fall wie folgt:

  • Erstgespräch: 134,06€ 
    (50 Minuten, entspricht 2x GOP-Ziffer 812 analog)
  • Folgetermine: je 122,41€ 
    (je 50 Minuten, entspricht GOP-Ziffer 870, Faktor 2,8)

Je nach Notwendigkeit und Bedarf können vereinzelt weitere Leistungen zur Abrechnung kommen, z.B. für Testuntersuchungen (mindestens bei Behandlungsbeginn und -ende, je 75,75€) oder Telefonate.

Bei Fehlen einer medizinischen Indikation wird zu den genannten Preisen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.

Gesetzliche Krankversicherungen

Eine Abrechnung mit Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ist derzeit leider nicht möglich.

Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungen werden in der Regel 1-2x monatlich erstellt und Ihnen per Post zugesandt. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig und kann bequem per Überweisung erfolgen. 
Bei Fragen zur Abrechnung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 

Ausfallhonorar

Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird in der Regel ein Ausfallhonorar berechnet werden. 
Detaillierte Informationen zu unserer Absageregelung finden Sie auf meiner Terminvereinbarungsseite.

 

 

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