Kosten
Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie die Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen.
Beihilfe / PKV
Sind Sie über die Beihilfe und / oder eine Private Krankenversicherung versichert, werden die Kosten bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation in der Regel übernommen, sofern diese nicht im Versicherungs-vertrag ausgeschlossen sind.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Beihilfestelle und / oder Ihrer PKV,
ob und in welchem Umfang Sie die Kosten erstattet bekommen.
Selbstzahler
Falls Sie nicht privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, keine medizinische Indikation für eine Psychotherapie vorliegt oder Sie keine Abrechnung über Ihre Versicherung wünschen, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Gesetzliche Krankversicherungen
Eine Abrechnung mit Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ist derzeit leider nicht möglich.
Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungen werden in der Regel 1-2x monatlich erstellt und Ihnen per Post zugesandt. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig und kann bequem per Überweisung erfolgen.
Bei Fragen zur Abrechnung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ausfallhonorar
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird in der Regel ein Ausfallhonorar berechnet werden.
Detaillierte Informationen zu unserer Absageregelung finden Sie auf meiner Terminvereinbarungsseite.
